Warum ein PPA mit Marktprämie eine starke Alternative zur Spotvermarktung ist

Für Solarparkbetreiber stellt sich die Frage: Spotvermarktung oder PPA mit Marktprämie?

1. Spotvermarktung im Marktprämienmodell
Ihre Erlöse setzen sich zusammen aus:
Markterlös: Spotpreis × eingespeiste Menge
Marktprämie nach § 51 EEG: Differenz zwischen anzulegendem EEG-Wert und Marktwert Solar

Entscheidend ist, welcher bereinigte Marktwert Solar (nach Abregelungen) am Ende bei Ihnen ankommt. In der Spotvermarktung tragen Sie die Preisvolatilität.

2. Was ändert sich mit einem PPA im Marktprämienmodell?
Beim PPA mit Marktprämie vereinbaren Sie einen Festpreis pro kWh für einen definierten Zeitraum (z. B. 2026):
fixer PPA-Preis, z. B. 4,5 ct/kWh
Marktprämie kommt weiterhin vom Netzbetreiber

So wird aus einem schwankenden Erlöspfad ein stabiler, gut kalkulierbarer Cashflow. Entscheidend ist, ob der PPA-Preis über oder unter dem zu erwartenden bereinigten Marktwert liegt.

3. Warum ein PPA hier kein klassisches „Versicherungsgeschäft zu Ihren Lasten“ ist.
Oft heißt es: „Wer sich absichert, zahlt drauf.“ Bei Solar-PPAs muss das nicht gelten. Der Schlüssel liegt in der Weitervermarktung des Lastgangs: Direktvermarkter bündeln PV-Erzeugung und verkaufen Sie an Vermarkter mit vielen Industriekunden, die Verbrauchsspitzen am Mittag aufweisen – genau dann, wenn PV ihre Erzeugungsspitzen liefert. Die Industriekunden haben weitaus mehr Absicherungsinteresse auf kurzen Zeithorizont als die Solarparkbetreiber.

Fazit: Im Markt bezahlt derjenige eine Risikoprämie, der mehr Interesse an einer Risikoabsicherung hat.

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