Am Freitag, den 14. Februar 2025, um 09:30 Uhr tagt der deutsche Bundesrat.
Tagesordnungspunkt 15 ist der Gesetzentwurf „47/25 – Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“.
➡️ Hier finden Sie den vollständigen Gesetzentwurf (37 Seiten)
Auf Seite 37 ist das Inkrafttreten geregelt: Die wichtigsten Änderungen – darunter die 60-%-Abregelung und die Nichtvergütung von Strommengen bei negativen Preisen – treten voraussichtlich einen Tag nach Verkündung des Gesetzes in Kraft, also frühstestens am 15. Februar 2025, möglicherweise auch einige Tage später.
Was Sie jetzt tun sollten: ✅
Projektentwickler, die kurz vor Abschluss der DC-Seite stehen oder diese bereits fertiggestellt haben, sollten nun schnell handeln:
✅ Eintragung im Marktstammdatenregister vornehmen
✅ Dokumentation an den zuständigen Netzbetreiber senden
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