1. Der Gesetzgeber plant eine stufenweise Absenkung der Direktvermarktungsgrenze von 100 kWp auf 25 kWp ab dem 01.01.2025. Bei Fixkosten der Direktvermarktung mit dazugehöriger RLM-Messung von 2000-3000 Euro wird voraussichtlich das Segment von 25-100 kWp zum Stillstand kommen. Wir wollen hiergegen und gegen andere Maßnahmen vorgehen, die den Ausbau der Erneuerbare Energien mehr schaden als helfen. Wir halten Sie informiert. Wenn Sie noch kein Newsletter-Abonnent sind, können Sie sich hier anmelden und über neueste Veränderungen informiert bleiben:
2. Mit der Verabschiedung des Solarpaket 1 haben sich die Vergütungen für die Einspeisung von Solarstrom um bis zu 1,5 Cent/kWh geändert (bedingt der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission). Hier können Sie die aktuellen Einspeisevergütungen für Ihre Photovoltaikanlage berechnen.
3. Die Abrechnung des erzeugten Stroms über den Marktwert-Solar stellt sich fast immer als finanziell nachteilig heraus. Wir möchten Ihnen nicht nur die Gründe hierfür aufzeigen, sondern auch einen praktikablen Lösungsweg vorschlagen.
Für eine individuelle Beratung erreichen Sie uns jederzeit unter der Rufnummer 0151-70505040. Eine erste Beratung (15 Minuten) bieten wir Ihnen kostenlos an. Unsere Abrechnung erfolgt minutengenau nach Aufwand.