Warum sich Betreiber von PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme vor 2023 freuen können!

Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die ihre PV-Anlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen haben, können sich über einen finanziellen Vorteil freuen. Der Grund dafür liegt in der Berechnung der Vergütung/Marktprämie nach dem EEG:

Seit dem 01.01.2023 änderte sich die Vergütungsgrundlage für PV-Anlagen in der geförderten Direktvermarktung. Es gibt zwei Berechnungsmodelle:

  • ✅ Monatsmarktwert Solar (MW) – Gilt für PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023.
  • ✅ Jahresmarktwert Solar (JW) – Gilt für PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023.

Der Vorteil des Monatsmarktwerts (MW): Keine Marktprämienverrechnung. Das bedeutet, dass die Marktprämienerlöse nicht durch eine jährliche Durchschnittsbildung des Marktwertes relativiert werden. -> Keine innerjährliche Verrechnung von Marktprämien.

Fazit: Wenn Sie eine PV-Anlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen haben, profitieren Sie weiterhin von höheren Marktprämien. Ein echter Vorteil für Bestandsanlagen!

Gesetzesgrundlage: www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/anlage_1.html

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer PV-Größe [kWp], die EEG-Vergütung/anzulegender Wert [Cent/kWh] und wir rechnen Ihnen gerne die Zusatzvergütung im Falle der Inbetriebnahme vor 01.01.2023 aus.

Weitere Beiträge

Nach oben scrollen