Worauf es bei der Einordnung ankommt
| 01 | Die Mengenbasis ist entscheidend Nach der angebotenen Vertragslogik wird der Festpreis auf alle potenziellen Energiemengen gezahlt – auf eingespeiste und abgeregelte Mengen. Das kann wirtschaftlich wertvoller sein als ein höherer nomineller Preis, der nur auf tatsächlich eingespeiste Mengen angewendet wird. |
| 02 | Die Marktprämie kommt weiterhin hinzu Erfolgt der PPA innerhalb der geförderten Direktvermarktung, erhält der Betreiber neben dem Festpreis weiterhin die Marktprämie vom Netzbetreiber. Der PPA-Preis ist damit nicht mit dem gesamten Erlös der Anlage gleichzusetzen. |
| 03 | Nicht nur mit dem Marktwert Solar vergleichen Für die Entscheidung ist der individuelle Spotmarkterlös der konkreten Anlage maßgeblich. Erzeugungsprofil, negative Preise, Abregelungsstrategie und Vermarktungskosten können dazu führen, dass dieser deutlich vom veröffentlichten Marktwert Solar abweicht. |
Kündigungsfrist jetzt prüfen
Bei vielen Direktvermarktungsverträgen endet die Kündigungsfrist für einen Wechsel zum 31. Dezember 2026 bereits am 30. September 2026. Wer seine Vermarktung für 2027 neu ausrichten möchte, sollte die aktuelle Vertragsbindung daher rechtzeitig prüfen.
PPA-Angebot für 2027 anfragen
Wir prüfen Ihre Anlagendaten, vergleichen den Festpreis mit einer projektspezifischen Spotvermarktung und begleiten die weiteren Schritte bis zum Abschluss.
Das konkrete Angebot hängt unter anderem von Anlagengröße, Standort, Erzeugungsprofil, verfügbaren Mengen, Vertragsbeginn und den individuellen Vertragsbedingungen ab.