Unverbindliche Einordnung
Voraussichtliche Vermarktungskosten
maßgeblich bleiben Vertragskonditionen
Weitere Kosten
Dienstleistungsentgelt Redispatch
–
Grundpreis
–
Kommunikationskosten
–
Grobe laufende Gesamteinordnung
–
Die Euro-Angaben dienen ausschließlich der groben Einordnung und sind unverbindlich.
Maßgeblich sind die im Vertrag ausgewiesenen Entgelt- und Kostenkonditionen.