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Negative Strompreise und § 51 EEG: Regelungen im Überblick

Negativpreise, § 51 EEG – einmal vollständig dargestellt.

In der Praxis sind die Regelungen zu negativen Strompreisen über mehrere EEG-Novellen verteilt, zeitlich gestaffelt und je nach Anlagengröße unterschiedlich ausgestaltet. Eine konsolidierte Übersicht, die alle relevanten Schwellenwerte und Zeitpunkte zusammenführt, findet man so bislang nicht. Die Grafik stellt daher kompakt dar, ab wann und unter welchen Bedingungen kein Anspruch auf Marktprämie besteht – von 2016 bis heute.

Übersicht zu negativen Strompreisen und § 51 EEG – Grafikstand Februar 2026

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