Warum sich Betreiber von PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme vor 2023 freuen können!
24. März 2025
Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die ihre PV-Anlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen haben, können sich über einen finanziellen Vorteil freuen. Der Grund dafür liegt in der Berechnung der Vergütung/Marktprämie nach dem EEG:
Seit dem 01.01.2023 änderte sich die Vergütungsgrundlage für PV-Anlagen in der geförderten Direktvermarktung. Es gibt zwei Berechnungsmodelle:
Monatsmarktwert Solar (MW) – Gilt für PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023.
Jahresmarktwert Solar (JW) – Gilt für PV-Anlagen mit EEG-Inbetriebnahme ab dem 01.01.2023.
Der Vorteil des Monatsmarktwerts (MW): Keine Marktprämienverrechnung. Das bedeutet, dass die Marktprämienerlöse nicht durch eine jährliche Durchschnittsbildung des Marktwertes relativiert werden. -> Keine innerjährliche Verrechnung von Marktprämien.
Fazit: Wenn Sie eine PV-Anlage vor dem 01.01.2023 in Betrieb genommen haben, profitieren Sie weiterhin von höheren Marktprämien. Ein echter Vorteil für Bestandsanlagen!
Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrer PV-Größe [kWp], die EEG-Vergütung/anzulegender Wert [Cent/kWh] und wir rechnen Ihnen gerne die Zusatzvergütung im Falle der Inbetriebnahme vor 01.01.2023 aus.