Die Abrechnungsbasis im Vermarktervertrag entscheidet über den Erlös
Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Marktwert Solar und bereinigtem Marktwert Solar sein kann.

Marktwert Solar vs. bereinigter Marktwert Solar
| Zeitraum | 01.01.2026 bis 31.05.2026 |
| Marktwert Solar | 3,96 ct/kWh |
| Bereinigter Marktwert Solar | 5,08 ct/kWh |
| Differenz | 1,12 ct/kWh bzw. 11,20 €/MWh |
Wichtig dabei: Der bereinigte Marktwert Solar spiegelt die Erträge wider, die bei einer Spotvermarktung mit korrekter Abregelung erzielt worden wären.
Die Differenz entspricht einem Erlösunterschied von rund 22,1 %.
Viele Vermarkter verweisen darauf, dass ihr Dienstleistungsentgelt bei einer Marktwert-Solar-Abrechnung günstiger sei.
Nur: Um 11,20 €/MWh günstiger wird es sehr wahrscheinlich nicht sein. Deshalb sollte im Vermarktervertrag nicht nur auf das Dienstleistungsentgelt geschaut werden, sondern vor allem auf diese eine Frage:
Welche Abrechnungsbasis und welche Abregelungslogik stehen tatsächlich im Vertrag?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie ein indikatives Angebot zur Spotvermarktung wünschen.